Öffentlicher Teil
1. Tagesordnung
Ich beantrage, den TOP2 öffentlich zu behandeln, da ausschließlich öffentliche Körperschaften beteiligt sind, was aber mit fadenscheinigen Begründungen und Verweis auf die Vorberatung (der Stadtrat beschließt) abgelehnt wird.
TO mit einer Enthaltung – von mir – beschlossen
Nicht öffentlicher Teil
2. Entscheidung zur Ablösung einer Stellplatzverpflichtung Campus am Inselplatz
Vorlage: 18/2028-BV
Rechtsamtsleiter Pfeiffer gibt mir mehr oder minder recht, was die öffentlichen Körperschaften betrifft. Er sagt, das Ergebnis könne nach Beschluss und Debatte veröffentlicht werden. Das tue ich hier. Mein GO-Antrag auf öffentliche Behandlung wird mit meiner Enthaltung abgelehnt.
Das Land hat eine Untersuchung zum Mobilitätsverhalten von Studenten und Mitarbeitern gemacht – die wir natürlich nicht kennen. Das Ding hat inklusive Deckblatt 8 Seiten, auf denen wenig steht. Wir müssen glauben, was man uns darüber berichtet. Letztendlich läuft es darauf hinaus, dass Studenten und Uni-Mitarbeiter das Autofahren verabscheuen und lieber mit Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind.
Das Land will am Inselplatz keine Stellplätze errichten. Die nachzuweisenden 300 Stellplätze will es ablösen. Laut Ablösesatz werden dafür 8.000 € pro Stellplatz fällig, macht insgesamt 2.4 Mio. €. Wenn das mit 450 Stellplätzen geplante Parkhaus 12 Mio. € kosten soll, weiß man, wer die Zeche bei dem Deal zahlt: die Stadt. Als Ablöse darf man maximal 60 % der Herstellungskosten eines Stellplatzes verlangen, weil der Bauherr hinterher ja noch immer keinen Stellplatz hat.
Das Problem ist, dass das Parkhaus eigentlich mal als Ersatz für die bei Bebauung am Insel- und Eichplatz wegfallenden Stellplätze gedacht war. Das sind etwa 550. Also: Wir esetzen 550 Stellplätze durch 450, und die dann fehlenden 100 Stellplätze bessern wir mit -300 vom Campusneubau auf. Auch beim Intershop-Neubau am Steinweg kann der Stellplatzbedarf nicht gedeckt werden, was das Minus weiter vergrößert. Dass man für das 19stöckige Hotelhochhaus auf der anderen Seite auch nur die Hälfte der nötigen Stellplätze wird nachweisen können, darf bezweifelt werden. Wir führen diese Diskussion in der Stadt seit der Eichplatz-Kontroverse 2012, aber unser grüner Noch-Dezernent ignoriert das Problem einfach (und ist auch nicht anwesend. Er hat offenbar andere Prioritäten.)
Am Ende bleibt die Erkenntnis, dass das Land am längeren Hebel sitzt und die Stadt froh sein kann, überhaupt irgendwas zu bekommen.
8//0/1 beschlossen, und ich enthalte mich zähneknirschend. Nicht dass die Uni am Ende doch keinen Neubau bekommt.
Öffentlicher Teil
3. Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan der Innenentwicklung B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“
Vorlage: 18/1649-BV
– in der Sitzung am 22.02.2018 einstimmig empfohlen
– vom Stadtrat am 14.03.2018 zurücküberwiesen
– Wiedervorlage aus den Sitzungen am 26.04.2018, 16.08.2018, 13.09.2018 & 27.09.2018
Das also ist der 7. Anlauf zu Burgau. Die Bürger sind mal wieder zahlreich erschienen. In den letzten Tagen gabe es immer wieder Austauschblätter, und es ist beliebig schwer, den aktuellen Stand zu wissen. Der Ortsteilrat hat sich schon per Mail beschwert, weil versprochene Unterlagen zu spät kamen.
Der Vertreter des OTR ist froh, dass die Ernst-Abbe-Stiftung den Wünschen der Bürger nachgekommen sei, aber es gäbe noch Dinge, die nicht so seien, wie man sie sich wünschen würde. Das Bauprojekt befürworte man. Es müsse aber ortsverträglich werden. Er beantragt Rederecht für die BI.
Christian Gerlitz (SPD und heute amtierender Vorsitzender) beantragt Rederecht für EAS, BI, Baukunstbeirat und Fr. Lorenz (?), wer auch immer die ist.
Der Vertreter des Baukunstbeirates berichtet, sie seien der Meinung, es sei ein zeitgemäßer Umgang mit der Situation. Man habe sich hinreichend an die örtlichen Gegebenheiten angepasst. Das wundert mich nicht. Vom Baukunstbeirat hört man selten bis nie harsche Kritik, aber der Denkmalschutz scheint kritische Kommentare abgegeben zu haben.
Der Projektleiter der EAS, Herr Weikert, berichtet, WA1.1 sei der Bereich, der mit dem Denkmalschutz abgestimmt werden musste (das Gebäude gegenüber der Kita). Es sei von den Bürgern nicht gewünscht worden, dass man von den Dachterrassen in die umgebende Bebauung schauen könnte – „Kann man anderer Meinung sein“, meint er. Die Tiefgarage mit zwei Zufahrten sei in Sachen Lärmschutz und Verkehr die Vorzugslösung gewesen. Seniorengerechte Wohnungen im Dachgeschoss mit schrägen Wänden seien nicht sinnvoll (keiner erklärt, warum eigentlich. Ich habe gerade vom Gegenteil gehört). Das sei ein Abrücken von der ursprünglichen Planung. Mehr oder weniger erklärt er, dass der ursprüngliche Entwurf der beste der Welt gewesen wäre, man sich aber wider besseres Wissen auf die falschen Wünsche der Bürger eingelassen habe. Dann hat er noch für alles, was man tun will, Beispiele aus dem Ortsgebiet aufgespürt. Das muss nicht ganz logisch sein. Die Straße hinterm Gut ist zur Hälfte mit 50 % bis 60 % der Grundstücksflächen bebaut, in der anderen Hälfte mit etwa 30 %. Das zieht er als Begründung heran, dass eine hohe Baudichte von 50 % „charakteristisch“ für Burgau wäre. Das Haus im WA1.1 soll in der Geraer Straße wieder bis zu 171.5 m hoch werden, aber die Häuser müssten „mit differenzierten Frist- und Traufhöhen ausgeführt werden. (In der Visualisierung sieht es nach etwa 1 m Unterschied aus, also immerhin ein paar Zentimeter von Haus zu Haus …) Das heißt dann „städebaulicher Akzent am Ortseingang“.
Hr. Schmidt von der BI ist für die Kontroverse zuständig. Er stellt fest, „Rücksprung wird nicht mehr festgesetzt“ heiße nicht, dass der Rücksprung nicht mehr gebaut werden könne, sondern nur nicht müsse. Die Reduzierung der Traufhöhen komme im Wesentlichen aus dem Verzicht auf die Staffelgeschosse und nicht der Verkleinerung der Häuser. Das Pfarrhaus sei das einzige im Ort mit drei Fensterreihen, habe dafür aber keine Gauben, Aufbauten, Giebel … Der eingebaute Sockel, auf dem das Torhaus steht, könnte verschwinden und würde das Haus optisch um 1.20 m höher machen. (Das Problem: Für den Menschen ist die Höhe über Normalnull völlig unwichtig. Was für den Eindruck zählt, ist die Höhe über dem Fußboden.) Die Firsthöhe sei bei 14 m. Er weist wieder einmal darauf hin, dass ihnen nichts an der Dachneigung nach innen liegt, also zum Innenhof des neuen Baukomplexes hin. Damit könnte man Wohnfläche gewinnen. (Das scheint die EAS nicht zu interessieren, was mich zu der Frage bringt, ob es nicht doch darum geht, dass man den Nachbarn in die Gärten schauen möchte.)
Ich habe keine Ahnung, wer Fr. Lorenz (Schreibung unklar) ist und was sie da außer ihrer eigenen Meinung vertritt. Vielleicht noch die ihrer beiden besten Freundinnen, die sie begleiten. Sie verliest ein Statement zum Vorgang. Es gäbe schon für 51 Wohnungen Bewerber. (Woher weiß das eigentlich ein normaler Burgauer Einwohner, der nicht über engere Beziehungen zum Investor verfügt?) Die BI setze sich überwiegend aus Leuten zusammen, die in unmittelbarer Nähe wohnen (zu gut deutsch: aus Betroffenen), und es seien überwiegend Zugezogene. (Was für ein idiotisch fremdenfeindliches Argument ist das denn?) Es seien nur 5 % gemessen an der Einwohnerzahl. Der Stadtrat dürfe nicht zulassen, dass diese kleine Gruppe auf Dauer das Vorhaben und die Entwicklung des Ortsteils verhindere. (Burgau hat 470 Wahlberechtigte. Von denen gab es 148 Einwendungen zum Vorhaben, die ziemlich gut zu den Forderungen der BI passten. Das wären nach Adam Ries 31,5 % der Wahlberechtigten. Falls die Burgauer nicht enorm viele Kinder haben und die alle vehement für altersgerechte Wohntürme kämpfen, dann geht das mit den 5 % wohl nicht auf …)
Karin Kaschuba (Linke und heute als Vertretung im Ausschuss) will wissen, wie viele Wohnungen mehr oder weniger gebaut würden, würde man die Traufhöhen noch mal an die Forderung des OTR anpassen. Außerdem fragt sie nach den angetexteten Läden und anderen Angeboten, die angeblich entstehen sollen.
Herr Weikart sagt, Dachschrägenfenster seien für Seniorenwohnen nicht günstig, ohne das irgendwie zu erklären. Über die Reduzierung der Wohnfläche sagt er nichts, sondern über einen anderen Typ von Wohnung. Mit anderen Worten: Das ganze Getöse scheint ziemlich gegenstandslos. Er tut so, als würde wegen der langen negativen Diskussion – auch in der Presse – da keiner mehr irgendetwas betreiben möchte.
Holger Becker (SPD) meint, wir seien bei 98 %. Man habe in der letzten Debatte schon mal den Schnitt der Geraer Straße mit der reduzieren Höhe gehabt. Er fragt, warum der Stadtrat die Darstellungen so spät bekommen hat. Die gäbe es doch nicht erst seit gestern. Er fühlt sich nicht ernst genommen als Stadtrat. Außerdem will er maximal 3 Fensterreihen, auvf die man sich schon geeinigt habe, aber nicht noch mehr.
Stadtarchitekt Lerm verbreitet sich über die „einladende Geste“ zur Betonung des Platzes. Das nennt er „Erlebbarkeit, wenn man aus dem etwas öden Bereich des Burgauparkes kommt.“ Man habe damit ein wichtiges Zeichen gesetzt, und das störe dort auch keinen. (bis auf die Burgauer Bürger, aber wen interessieren die schon, wenn man gerade ein steinernes Winkelement bauen möchte?)
Rosa Maria Haschke (CDU) fragt nach den nicht festgesetzten Rücksprüngen. Weikart dazu: „Theoretisch möglich, dass es den geben könnte.“ Als ich später vorschlage, den Verzicht darauf in den B-Plan zu schreiben, behauptet er hingegen, da könnte man wegen der reduzierten Traufhöhe gar keine Rücksprünge mehr bauen. Irgendwie ist das nicht ganz konsistent.
Ich fordere, dass man in dem einzelnen Grundstück im Südwesten die Baugrenze weiter in Richtung Grundstücksgrenze schiebt, weil der Eigentümer sonst gegenüber der EAS benachteiligt wäre. Angeblich habe man das schon angepasst, nur nicht auf dem Bild in der Präsentation. Woher soll man das als Stadtrat wissen? Die angebliche Höhendifferenzierung im WA1.1 finde ich recht lächerlich. Die beträgt über drei Häuser weniger als einen Meter und wirkt dann, als hätte man beim Bau nicht recht aufgepasst. Ausgerechnet das höchstes Haus hat die geringste Dachneigung – ein Schelm, wer Arges dabei denkt, denn damit mogelt man erfolgreich ein Extrageschoss rein.
Holger Becker (SPD) stellt den formalen Änderungsantrag, in WA1.1 die Traufhöhe auf zwei Drittel der Länge auf 9,70 m zu beschränken, weil man die 11.x m sonst über die ganze Front bauen könnte, so wie es jetzt formuliert ist. Es gibt eine Debatte, ob zwei Drittel nun 60 oder 66 % sind. Im Dezernat 3 sind es offenbar 60 %, was manche Dinge erklärt, die da ablaufen.
Hr. Schmidt widerspricht Weikart – bei der Kompromissdebatte war das Dach auf 9.70 m Traufhöhe und 45° geneigt.
Hr. Köhler (Sachkundiger der CDU) kritisiert, dass das altersgerechte Wohnen teurer werden könnte. Für altersgerechtes Wohnen brauche man gewisse Geschosshöhen. (Ich frage mich, ob die Leute im Alter irgendwie größer werden. Schon dass mit den schrägen Wänden kann ich nicht nachvollziehen. Teilweise wird man zum Altenfeind erklärt, weil man den Leuten keine Dachterrasse zugestehen möchte, obwohl es in der Stadt eine Menge Wohnungen ohne diesen Luxus gibt und zum Innenhof des EAS-Blocks hin immer noch Terrassen möglich wären. Das ist der Standard in der Stadt.)
Karin Kaschuba (Linke) fragt noch einmal nach den Folgen von Beckers ÄA. Hr. Weikart meint etwas säuerlich, die prozentuale Festsetzung der Überschreitung ginge.
ÄA Becker 9/0/0
ÄA OTB – hier ist unklar, ob man den zurückziehen könnte oder nicht. mit 3 Enthaltungen abgelehnt. (ich hab’s verpennt, weil ich noch gelesen habe).
Christian Gerlitz (SPD) erklärt, die Denkmalschutzbehörde werde bei Bauantrag die Ortsbildverträglichkeit prüfen. Damit wären Rücksprünge mit WA 1.1 nicht mehr zulässig.
Der Vertreter des OTR versucht, einen weiteren Änderungsantrag zu stellen: Ausschluss von Staffelgeschossen im WA1.1 in Richtung Geraer Straße. Er darf das aber nicht, weil er nicht OTB ist.
Christian Gerlitz fragt, ob eine solche Regelung zulässig wäre. Herr Kühn (Sachkundiger der SPD) meint, es spräche nichts dagegen.
Ehe das rechtliche Gewirr aufgedröselt wird, greife ich mir einen Zettel, schreibe den Satz als meinen Änderungsantrag auf und reiche ihn ein. Ich als Stadtrat darf das. 4/0/5 und damit angenommen.
Die Vorlage wird darauf mit 9/0/0 angenommen. Ich weiß, dass das restliche Drittel des WA1.1 eigentlich auch zu viel ist, aber ich glaube, mehr an Kompromiss ist nicht mehr zu erreichen. Das mit den Staffelgeschossen war ja schon knapp genug. Da möchte man nicht, dass die Zurückhaltenden ihre Enthaltung zu einem Nein korrigieren.
4. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan der Innenentwicklung B-Bu 06 „Altes Gut Burgau“
Vorlage: 18/1651-BV
– in der Sitzung am 22.02.2018 einstimmig empfohlen
– vom Stadtrat am 14.03.2018 zurücküberwiesen
– Wiedervorlage aus den Sitzungen am 26.04.2018, 16.08.2018, 13.09.2018 & 27.09.2018
9/0/0 – siehe oben. Das ist Teil 2 des Vorganges.
5. Aufnahme von Umweltschutzkriterien in Verträge zu Baumaßnahmen
Vorlage: 18/1854-BV
– vom Stadtrat am 14.06.2018 verwiesen
– Wiedervorlage aus der Sitzung am 13.09.2018
Christian Gerlitz beantragt eine Vertagung, weil ich meine Austauschvorlage erst am Montag eingereicht hatte und der FD Umweltschutz noch keine Möglichkeit hatte, sich dazu eine abschließende Meinung zu bilden. – einstimmig. Ich habe einerseits Verständnis und andererseits eine harte Woche mit vier Sitzungen in fünf Tagen. Angesichts der Verschleißerscheinungen aus dem letzten TOP käme ohnehin keine sinnvolle Debatte mehr zustande.
6. Informationen aus dem Dezernat Stadtentwicklung & Umwelt
ein paar Termine
7. Sonstiges
Da sind wir heute auch zurückhaltend.
19:52 Uhr sind wir dann durch.